Begleitete Rückführung
Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Begleitete Rückführung ist eine intensive Unterstützung bei der Rückführung eines Kindes aus einer stationären Jugendhilfemaßnahme ins Elternhaus.
Die Grundidee der Begleiteten Rückführung ist
- Vorbereitung der Rückführung mit der Familie
- Familien- und Einzelgespräche
- Alltagsstrukturierung
- Erlernen von Krisenmanagement
- Beziehungsarbeit
Die Zielsetzungen der Begleiteten Rückführung sind
- Aufbau eines Bezugssystems für das Kind
- Netzwerkarbeit für die Integration
- Soziales Umfeld schaffen
- Förderung der Beziehungsfähigkeit
- Vermeidung einer dauerhaften Fremdunterbringung
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Intensive Auftragsklärung
- Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- Systemische Familienberatung
- Ressourcenorientiertes Arbeiten
- Berichterstellung / Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 30, 31 SGB VIII