Betreutes Einzelwohnen
Im Setting der ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell für unsere Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Betreutes Einzelwohnen richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die nach Abnabelung aus der vorherigen Hilfeform oder den Eltern Unterstützung bei der Verselbständigung und sozialen Integration in ihrem neuen Lebensumfeld benötigen. Die Betreuung findet im eigenen Wohnraum des Klienten statt. Die Voraussetzung für diese Hilfe ist die Mitwirkungsbereitschaft.
Die Grundidee des Betreuten Einzelwohnens ist
- Auftragsklärung und Zielvereinbarung
- Unterstützung und Begleitung bei der Wohnungssuche
- Erlernen praktischer Haushaltsführung
- Soziale Integration
- Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten
Die Zielsetzungen des Betreuten Einzelwohnens sind
- Förderung der Verselbständigung
- Konstante Ansprechpartner in der ersten eigenen Wohnung
- Positiver Verlauf des persönlichen Werdeganges
- Absicherung der finanziellen Mittel
- Selbständigkeit im Umgang mit administrativen Vorgängen
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Intensive Auftragsklärung
- Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- Systemisch - lösungsorientierte Beratung
- Netzwerkarbeit
- Berichterstellung / Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII i.V. mit § 41 SGB VIII