Begleiteter Umgang
Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell für unsere Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Hilfe „Begleiteter Umgang“ ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Bezugsperson wie z. B. einem Eltern- oder erwachsenen Geschwisterteil oder den Großeltern. Während des begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiv förderlicher Kontakte zwischen Kind und Bezugsperson.
Der begleitete Umgang vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen der Sicherung des Kindeswohles und der Aufrechterhaltung bedeutsamer Beziehungen, auch wenn diese im Vorfeld hoch belastet waren oder sind.
Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines/einer Beraters/Beraterin auf der Erwachsenenebene sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.
Die Grundideen des Begleiteten Umgangs sind
- Begleitung der Kontaktanbahnung zwischen Kind und Bezugsperson
- Vermeidung von Kontakt- und Beziehungsabbrüchen zwischen Kind und Bezugsperson
- erarbeiten von Entspannungs- und Krisenstrategien
- Vermeidung oder Beendigung von Eskalations- und Krisensituationen
- Verhaltens- und Konflikttraining
Die Zielsetzungen des Begleitenden Umgangs beinhalten
- Sicherung des Kindeswohles im Umgang
- Vermeidung von Loyalitätskonflikten
- Förderung des Kindeswohles, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
- Gewährleistung regelmäßiger Kontakte
- Sensibilisierung der Bezugsperson für die Belange des Kindes
- Verselbständigung der Umgangskontakte
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Begleitung von vereinbarten Umgangsterminen
- individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- systemisch - lösungsorientierte Beratung
- ressourcenorientierte Unterstützung der Umgangsgestaltung
- Berichterstellung / Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- §18 Abs. 3 SGB VIII
- §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 im Kontext mit den §§ 1626 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §1632 und 1685 BGB
- §49a Abs. 1, Ziffer 4 und 7 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- § 52a FGG