Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) auf den Kanarischen Inseln
Der Fachbereich IV Auslandspädagogik ist ein fester Bestandteil der Gemeinnützigen Jugendhilfe Sirius GmbH und richtet sich, als zusätzliches Angebot, an Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen nicht in einem Gruppensetting untergebracht werden können oder sollen. Die festen Strukturen in Wohngruppen kollidieren oftmals mit der fehlenden Gruppenfähigkeit und führen zur Erkenntnis, dass Hilfe nur über eine, zumindest zeitlich befristete, „Einzelbetreuung“ eingeleitet, bzw. realisiert werden kann. In manchen Fällen wird sodann klar, dass „Fremdplatzierung“, also Herausnehmen aus erlernten und verfahrenen Strukturen allein noch nicht genügt, sondern dass die erforderlichen Lernschritte erst durch ein gezieltes „Entregeln“ initiiert werden können. Dieses „Entregeln“ wiederum kann in manchen Fällen erst dann geschehen, wenn neben dem Wechsel in ein anderes geographisches Umfeld auch ein umfassender Wechsel allgemeiner Lebensgewohnheiten, Gebräuche, Sprache und Kultur einhergeht.
Professionelle Projektstellen auf den Kanarischen Inseln sind eine differenzierte Unterbringungsform der stationären Jugendhilfe. In den Projektstellen leben deutsche Einzelpersonen, Paare oder Lebensgemeinschaften mit qualifizierter, pädagogischer Ausbildung gemäß dem Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII, die einen jungen Menschen für einen gewissen Zeitraum betreuen und in ihr familiäres Leben integrieren. Für besonders verhaltensoriginelle Kinder und Jugendliche stellt diese Form der Betreuung durch die Verbindung von Familienorientierung und Professionalität die geeignete Hilfeform dar. Jede Projektstelle stellt eine eigenständige Einheit dar, zu der Pädagogik und Hauswirtschaft gehören. Jede Projektstelle hat ein eigenständiges Profil, welches gesondert angefordert werden kann.
Wir sprechen uns gegen geschlossene Unterbringung aus, und bieten u.a. die Standortprojekte auf den Kanarischen Inseln als Alternative an. Die Individualpädagogik macht es möglich.
Aufnahmevoraussetzungen
Bei einem Auslandsangebot sind die reschtlichen Regularien einzuhalten. Das bedeutet bei einer Unterbringung auf den Kanarischen Inseln, dass der § 38 SGB VIII und die Brüssel II b Verordnung eingehalten werden müssen, da das Konsultationsverfahren zwischen der zentralen Behörde in Deutschland und der zentralen Behörde in Spanien nicht funktioniert, kann die Brüssel II b Verordnung für Spanien nicht umgesetzt werden. Dadurch müssen wir unsere Zielgruppe leider reduzieren auf, Unterbringung nach:
- Junge Menschen ab 18 Jahren
- § 33 / 2 SGB VIII (Pflegekinderwesen)
- SGB IX (Eingliederunshilfe)
- für deutschsprachige ausländische Jugendämter (z.B. Östereich, Luxemburg)
Nicht möglich sind Unterbringungen nach § 35 SGB VIII, Reiseprojekte oder Gruppenfreizeiten/ Ferienangebote.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung nicht diskriminiert werden und auch das Recht haben Angebote in Spanien zu nutzen.
Was unsere Angebote ausmacht
- Wir lassen Sie nicht im Regen stehen - der Träger bietet Anschlußmaßnahmen in Deutschland an
- jährliche Begehung mit einer Leitungskraft aus Deutschland
- Hilfeplanung mit den zuständigen Jugendämtern vor Ort
- monatlicher Betreuungsbericht von der Projektstelle, Fachberatung und Leitung an Eltern und Jugendämter
- Einzeluntericht durch einen Privatlehrer (die Kosten betragen die Hälfte unserer Fachleistungsstunde pro Zeitstunde) oder unserem Kooperationspartner der Flex-Fernschule
- Mitarbeit an der Expertise "Ausland als neuer Lern- und Lebensort"