Erziehungsbeistandschaft
Im Setting dieser ambulanten Betreuungsform gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Eine Erziehungsbeistandschaft (EB) dient einer längerfristigen Unterstützung bei unterschiedlichen Entwicklungsproblemen, wie z.B. Auffälligkeiten in der Schule oder im Umgang mit Freunden.
Die Grundidee der Erziehungsbeistandschaft ist
- Hilfe zur Tagesstruktur
- Unterstützung in schulischen Belangen
- Konfliktklärung in der Familie / im sozialen Umfeld
- Vorstellung von Freizeitangeboten
- Finanzielle Beratung
Die Zielsetzungen der Erziehungsbeistandschaft sind
- Erkennen und Fördern individueller Ressourcen
- Aufbau und Verbesserung im schulischen Bereich
- Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit
- Sicherung des Verbleibs des Kindes in der Familie
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Intensive Auftragsklärung
- Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- Systemisch - lösungsorientierte Beratung
- Bereitstellung einer verlässlichen Bezugsperson
- Berichterstellung / Dokumentation
Die methodischen Grundlagen beinhalten u.a. folgende Ziele
- Auftragsklärung, Zielvereinbarungen
- Einzelfallhilfe
- Konfliktlösungsstrategien
- Nutzung und Stärkung eigener Ressourcen
- Organisation des Alltags (z.B. Verstärkerpläne erstellen)
- Feste Bezugsperson als Ansprechpartner haben
- Soziale Integration
- Bewältigung persönlicher Krisen
- Systemisches Arbeiten (z.B. )
- Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- § 27 i.V. mit § 30 SGB VIII