Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISpFh)
Die ambulante Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISpFh) ist eine äußerst individuelle und flexible Hilfeleistung für ausländische Familien. Es gilt eine Kind- und bedarfsgerechte Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, um eine Integration von Flüchtlingsfamilien sicherzustellen.
Das Angebot setzt sich mit den kulturellen, religiösen und familiären Hintergründen und Erfahrungen der UmA und Flüchtlingsfamilien auseinander. Berücksichtigt die Vorbildung und Fähigkeiten der jungen Menschen und Familien und beachtet deren Bedürfnisse nach Orientierung und einem hohen Informationsbedarf.
Nach dem Konzept vom Landkreis Verden „Gut starten im Landkreis Verden“.
Die Grundidee der Integrativen Sozialpädagogischen Familienhilfe ist
Das Angebot übernimmt die integrative sozialpädagogische Familienhilfe, Förderung und Beratung von den Flüchtlingsfamilien aus aller Welt. Hilft bei persönlichen Krisen u. a. Heimweh, unbearbeitete Fluchterfahrungen, defizitäre Lebenslagen, gesundheitlichen Problemen oder diffusen Perspektiven.
Die Integrative Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt die ausländische Familien beim Ankommen in der neuen Umgebung, bei der sozialen Integration wie der Anbindung an Schule, Ausbildung und Beruf. Sie fördert den Spracherwerb, die persönliche Entwicklung, das Einbringen individueller Fähigkeiten und Begabungen sowie eine eigenständige Lebensführung.
Die Zielsetzungen der Integrativen Sozialpädagogischen Familienhilfe sind
- Entlastung & Stabilisierung der sozialen und psychischen Situation
- Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung, -organisation & -bewältigung
- Abbau von Sprachbarrieren und Förderung des Spracherwerbs
- Anbindung an Schule, Ausbildung, Praktikum und Beruf
- Förderung von Selbstständigkeit & eigenverantwortlicher Lebensführung
- Hilfen im Umgang mit Behörden und Begleitung bei Behördengängen
- Hilfestellungen bei gesundheitlichen Problemen und psychischen Belastungen
- Angebot sozialer, sprachlicher und beruflicher Orientierungshilfen
- Förderung der Anpassung an gesellschaftliche Gegebenheiten, Werte und Normen
- Einleben im Sozialraum
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Einzel- und Familiengespräche
- Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- Systemisch - lösungsorientierte Beratung
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Berichterstellung / Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII i.V. mit § 31 SGB VIII