Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)
Im Setting dieser ambulanten Betreuung gestalten wir unsere Leistungen individuell mit unseren Klienten, um eine angemessene und aktivierende Hilfe leisten zu können. Die Hilfe wird in der Regel durch Fachleistungsstunden berechnet, die Zielsetzung erfolgt im Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Die Betreuungsform „Sozialpädagogische Familienhilfe“ soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Die Grundidee der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist
- Auftragsklärung
- Familienkonferenzen mit Konfliktklärung
- Verhaltensmodifikation (Werte, Lob, etc.)
- Alltagsstrukturierung
- Entspannung von konflikthaften Familiensituationen
Die Zielsetzungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind
- Stärkung des Familiensystems
- Vermeidung einer Fremdunterbringung
- Umgang mit finanziellen Mitteln
- Stärkung der Ressourcen in der Familie
- Förderung des/r Kindes/r
Leistungen der Hilfemaßnahme
- Einzel- und Familiengespräche
- Individuelle Zielvereinbarung im Hilfeplangespräch
- Systemisch - lösungsorientierte Beratung
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Berichterstellung / Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII i.V. mit § 31 SGB VIII