Schutzkonzept

Oberstes Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen vor Gefährdungen zu schützen. Das Schutzkonzept stellt dabei einen Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Mitarbeitenden dar. Es basiert auf § 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" und trägt durch Maßnahmen der Prävention und Intervention zum aktiven Schutz der Kinder und Jugendlichen bei. Unserem Selbstverständnis nach steht das Kindeswohl, der Schutz und die Förderung der uns anvertrauten Kinder im Mittelpunkt unserer Arbeit. Die Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH verpflichtet sich somit, die Rechte und die Interessen eines jeden Kindes und Jugendslichen zu wahren, zu respektieren und zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, jegliche Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verhindern und die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Für die Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH sind die Beteiligungsrechte eine wichtige Grundlage für einen gelingenden Schutzauftrag. Installierte Partizipations- und Beschwerdeinstrumente geben den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Rechte zu entwickeln und sich im Falle einer Grenzüberschreitung Hilfe zu holen.

Auch die Prävention ist entscheidend, weshalb die Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH eine Reihe an standatisierten Instrumenten und Handlungsplänen vorhält, die regelmäßig angewandt sowie ausgewertet werden und zu denen beispielsweise eine Risiko-Analyse, eine Zufriedenheitsbefragung oder ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen, um Eskalationen im Alltag zu vermeiden, gehören. Darüber hinaus beinhalten viele Prozesse der Gemeinnützigen Jugendhilfe Sirius GmbH bereits präventieve Maßnahmen, so der Auswahlprozess der Mitarbeitenden und auch die Mitarbeitendenführsorge wird als Prävention verstanden, denn entsprechende Zuwendungen, zusätzliche Absicherungen und ein wohlwollendes und wertschätzendes Miteinander stärken das Engagement, die Freude an der Arbeit und das gemeinsame Arbeiten im Team.

Sollte es dennoch zu Krisen kommen, sind hierzu Handlungsleitlinien festgelegt. So ist durch die Leitungskraft sicherzustellen, dass alle am Betreuungssetting beteiligte Personen informiert sind und zu prüfen, in wie weit die betriebserlauniserteilende Behörde im Rahmen einer § 47-Meldung informiert werden muss.
Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bedeutet für die Gemeinnützige Jugendhilfe Sirius GmbH eindeutig eine Krisensituation. Der Träger hat mit dem Landkreis Verden eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach §8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII getroffen. In deiser werden ebenfalls Vorgehensweisen festgelegt, wie bei Verdachtsfällen vorgegangen werden muss. Hierführ hat der Träger erfahrene Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung. In den Einrichtungsteilen außerhalb des Landkreises Verden wird bei vorliegenden Verdachtsfällen mit den in den dortigen Landkreisen verorteten Beratungsfachkräfeten und -stellen zusammengearbeitet. Trägerintern stehen den Mitarbeitenden außerdem verschiedene Dokumentationsbögen und -abläufe zur Verfügung. Zudem gibt es geregelte Informationsabläufe und Zuständigkeiten sowie, durch die telefonische Rufbereitschaft, eine durchgehende Möglichkeit für Mitarbeitende, bei Krisen/ Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen eine Leitungskraft zu erreichen.

Sozialraumorientierung im Landkreis Verden

Im Landkreis Verden setzen wir uns gemeinsam für eine Kultur des Schutzes und der Sicherheit ein. Unser Ziel ist es, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu unterstützen und die Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit aller Beteiligten zu stärken. Durch die Integration der Prinzipien der  Sozialraumorientierung und die Nutzung vorhandener Ressourcen schaffen wir ein lebenswertes und sicheres Umfeld. In der stationären Jugendhilfe im Landkreis Verden ermöglichen wir jungen Menschen, ihre natürlichen Ressourcen und sozialräumlichen Beziehungen zu erhalten. Die Träger unterstützen sich gegenseitig, während die Insofas (Insoweit erfahrene Fachkräfte) als neutrale Beschwerdestellen fungieren. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratungsinstitutionen, um den Schutz und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Schutzkonzepte werden regelmäßig in Trägertreffen, AG Stationär und AG nach § 37 SBGB VIII besprochen und weiterentwickelt.

Auswertung und Fortschreibung

Eine kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes werden durch die Anwendung und Überprüfung der festgelegten Standards gewährleistet.

Die Implementierung des Schutzkonzeptes nimmt eine besondere Rolle in den vorhandenen Gesprächsrunden/ Teambesprechungen ein und wird dort durch die vorhandenen Führungskräfte getragen und vorangetrieben.

Die Verantwortung der Auswertung und Weiterentwicklung obliegt der AG Schutzkonzept, es wird sich in einem vierteljährlichen Rythmus getroffen.

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